Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.04.1979 - 1 Ws 122/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1132
OLG Stuttgart, 19.04.1979 - 1 Ws 122/79 (https://dejure.org/1979,1132)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.04.1979 - 1 Ws 122/79 (https://dejure.org/1979,1132)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. April 1979 - 1 Ws 122/79 (https://dejure.org/1979,1132)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtverteidiger; Rücknahme der Bestellung; Durchführung des Verfahrens; Grobe Pflichtverletzung; Begründung der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1373 (Ls.)
  • MDR 1979, 780
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 04.05.1972 - Ws 156/72
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.1979 - 1 Ws 122/79
    Allem nach liegen keine Gründe vor, die, aus objektiver Sicht, vom Standpunkt eines vernünftigen und verständigen Angeklagten aus das Vertrauensverhältnis zum bisherigen Pflichtverteidiger als ernsthaft gestört erscheinen ließen (vgl. hierzu OLG Hamm, MDR 1967, 856; OLG Hamburg, MDR 1972, 799; OLG Bremen, NJW 1979, 665).
  • OLG Bremen, 24.11.1978 - Ws 319/78

    Ablehnung eines bestellten Pflichtverteidigers und Beantragung der Beiordnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.1979 - 1 Ws 122/79
    Allem nach liegen keine Gründe vor, die, aus objektiver Sicht, vom Standpunkt eines vernünftigen und verständigen Angeklagten aus das Vertrauensverhältnis zum bisherigen Pflichtverteidiger als ernsthaft gestört erscheinen ließen (vgl. hierzu OLG Hamm, MDR 1967, 856; OLG Hamburg, MDR 1972, 799; OLG Bremen, NJW 1979, 665).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.1979 - 1 Ws 122/79
    Die Rücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers kommt in Betracht, wenn dies notwendig ist, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens zu sichern, insbesondere auch, wenn dem bestellten Verteidiger eine offensichtlich grobe Pflichtverletzung vorzuwerfen ist (BVerfGE 39, 238, 244; Dünnebier a.a.O., § 143 Rdn. 6).
  • BGH, 03.03.1964 - 5 StR 54/64

    Erstattung von Reisekosten - Erstreckung der Beiordnung eines Verteidigers auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.04.1979 - 1 Ws 122/79
    Zwar nimmt der vom Vorsitzenden des Tatgerichts bestellte Pflichtverteidiger an einer Revisionshauptverhandlung nicht teil (BGHSt 19, 258); im vorliegenden Fall einer notwendigen Verteidigung (§ 140 I Nr. 1, 5 StPO) darf der Angeklagte aber gleichwohl auch nach Abschluß der Tatsacheninstanz während des Revisionsverfahrens nicht ohne Verteidiger sein (Dünnebier in Löwe-Rosenberg, StPO, 23. Aufl., § 141 Rdn 36 und 42; OLG Kamm, NJW 1970, 440).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2002 - 1 Ws 21/02

    Pflichtverteidiger: Entpflichtung wegen Verweigerung einer ordnungsgemäßen

    Auch wenn die Revisionsbegründungsfrist am 11. Februar 2002 abgelaufen ist, kann vorliegend ein auf die Beschwerde des inhaftierten Angeklagten beizuordnender Pflichtverteidiger im Wege des Wiedereinsetzungsantrags weitere Revisionsrügen anbringen, die bereits zulässig erhobene Sachrüge ergänzen, auf einen Antrag des Generalbundesanwalts nach § 349 Abs. 2 StPO erwidern oder eine Überprüfung der Untersuchungshaft des Angeklagten beantragen (OLG Stuttgart, MDR 1979, 780).

    Er ist kein weisungsgebundener Vertreter, sondern der weitgehend selbständige Beistand des Angeklagten (OLG Stuttgart, MDR 1979, 780).

  • OLG Nürnberg, 09.05.1995 - Ws 461/95

    Flachslanden-Prozesse

    Der Widerruf der Bestellung des Pflichtverteidigers aus wichtigem Grund ist gesetzlich nicht geregelt, nach der Rechtsprechung aber zulässig, wenn Umstände vorliegen, die den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährden (BVerfGE 39, 238, 244 = NJW 75, 1015; KG JR 82; 349; Stuttgart MDR 79, 780).
  • OLG Frankfurt, 31.01.1985 - 3 Ws 45/85

    Pflicht eines Pflichtverteidigers zur Mitwirkung an einem prozessordnungsgemäßen

    Nach dem festgestellten Sachverhalt durfte dieser vielmehr davon ausgehen, daß ein wichtiger Grund vorliegt, der die Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung rechtfertigt (vgl. KGJR 1982, 349; OLG Stuttgart MDR 1979, 780; OLG Frankfurt NJW 1972, 1964; KK - Laufhütte § 143 Rdnr. 5; Kleinknecht/Meyer, StPO, 36. Aufl., § 143 Rdnr. 3).

    Es muß sich vielmehr um ein Fehlverhalten von besonderem Gewicht handeln (vgl. KGJR 1982, 349; OLG Stuttgart MDR 1979, 780).

  • OLG Koblenz, 02.11.2006 - 1 Ss 225/06

    Unverschuldete Versäumung der Revisionsbegründungsfrist in Strafsachen:

    Allein daraus, dass der beigeordnete Verteidiger das nach seiner Ansicht aussichtslose Rechtsmittel nicht durchführen will, ergibt sich regelmäßig noch kein Anspruch des Angeklagten darauf, dass ihm ein anderer Pflichtverteidiger beigeordnet wird (OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Stuttgart MDR 1979, 780).
  • OLG Hamm, 18.04.2002 - 1 Ws 77/02

    Entpflichtung des Pflichtverteidigers, Ablehnung, Beschwerde

    Es kann dahingestellt bleiben, ob von einem nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt E. und dem Angeklagten mit der Folge der Rücknahme der Bestellung des bisherigen und der Beiordnung eines neuen Pflichtverteidigers schon auszugehen war, nachdem Rechtsanwalt E. - ersichtlich gegen den Wunsch des Angeklagten - das Urteil nicht innerhalb der Frist des § 341 Abs. 1 StPO mit der Revision angefochten hat, weil er diese nicht für aussichtsreich hielt (ablehnend insoweit OLG Stuttgart MDR 79, 780).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.1993 - 5 Ss 394/92
    Es soll dem Gericht die Prüfung grundloser und unverständlicher Anträge erspart und dazu beigetragen werden, daß nur sachgerechte und ordnungsgemäß begründete Anträge angebracht werden (vgl. BVerfGE 64, 135,152 = NJW 1983, 2762,2764; BGHSt 25, 272; BGHSt 32, 326; BGH bei Dallinger in MDR 1970, 15; BGH in NStZ 1984, 563 und in NStZ 1987, 336; Senatsbeschlüsse vom 19.7.1989 in NStE StPO § 345 Nr. 11; vom 7.2.1990 in VRS 79, 34; vom 26.6.1991 in wistra 1992, 39 = StV 1992, 77; OLG Karlsruhe in NJW 1974, 915; OLG Köln in NJW 1975, 890; OLG Stuttgart in MDR 1979, 780 und in MDR 1982, 74; LR-Hanack, StPO , 24. Auflage, § 345 Rdn. 16; Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Auflage, § 345 Rdn. 10; KK-Pikart, StPO , 2. Auflage, § 345 Rdn. 10; KMR-Paulus, StPO , § 345 Rdn. 10).
  • OLG Naumburg, 01.02.1995 - 1 Ws 3/95
    Für statthaft halten eine solche Beschwerde das Kammergericht (StrVt 1985, 448 und 1990, 298), die OLG'E Celle (NStZ 1985, 519 = StrVt 1985, 184), Koblenz (OLGSt Nr. 4 zu § 305 StPO ) und - unausgesprochen - Köln (StrVt 1994, 234), ebenso Engelhardt, KK/ StPO , 3. Aufl., Rn 8 zu § 305 StPO , und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., Rn. 10 zu § 141 StPO ; als ausgeschlossen sehen sie die OLG'E Hamburg (JR 1986, 257), Hamm (NJW 1973, 818, NStZ 1985, 518 und 1987, 476), Karlsruhe (MDR 1979, 780 und NStZ 1988, 287 ), Stuttgart (OLGSt Nr. 5 zu § 305 StPO ) und Zweibrücken (VRS 50, 437 und 73, 134 = NStZ 1987, 477 ), früher auch Köln (NJW 1981, 1523), an; die von den OLG'en Köln (StrVt 1989, 241 und NStZ 1991, 248 ) und Hamm (StrVt 1989, 242) erwähnte Aufgabe früherer Rechtsauffassungen geht allerdings insofern an dieser Frage vorbei, als die neueren Entscheidungen jeweils den Fall von Entscheidungen vor der Hauptverhandlung betrafen, nicht aber Entscheidungen, die während der Hauptverhandlung ergangen waren.
  • OLG Koblenz, 31.01.1996 - 2 Ws 70/96
    Insoweit hält der Senat an seiner in ständiger Rechtsprechung vertretenen und auch vom 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz sowie von den Oberlandesgerichten Köln, Hamm, Zweibrücken, Hamburg, Karlsruhe und Stuttgart geteilten Auffassung fest, daß vom Vorsitzenden des erkennenden Gerichts in der Hauptverhandlung getroffene Entscheidungen über die Pflichtverteidigerbestellung oder deren Ablehnung gemäß § 305 Satz 1 StPO nicht mit der Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO angefochten, sondern nur im Zusammenhang mit der Sachentscheidung (vgl. § 336 StPO ) nachgeprüft werden können (OLG Köln, NJW 81, 1523; OLG Hamm, NJW 73, 818; OLG Zweibrücken, VRS 50, 437; NStZ 87, 477; OLG Hamburg, JR 86, 257; OLG Karlsruhe MDR 79, 780; NStZ 88, 287; OLG Stuttgart MDR 90, 174; OLG Koblenz - 1. Strafsenat - OLGSt Nr. 4 zu § 305 StPO ; Beschluß des erkennenden Senats vom 27. April 1992 - 2 Ws 208/92 - Beschluß vom 29. November 1984 - 2 Ws 852/84 - Beschluß vom 19. April 1984 - 2 Ws 309/84 - Beschluß vom 21. Dezember 1981 - 2 Ws 764/81 -).
  • OLG Frankfurt, 01.02.1985 - 3 Ws 106/85

    Verletzung der Pflichten eines Pflichtverteidigers bei Ablehnung der Fertigung

    Damit läßt er den Angeklagten ohne triftigen Grund "im Stich" und verletzt eindeutig die mit der Pflichtverteidigerbestellung übernommenen Pflichten (vgl. OLG Stuttgart MDR 1979, 780).
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